Der Stiftungsrat

In den Statuten sind die verantwortlichen Organe zur Erreichung des Stiftungszwecks festgehalten.

Als oberstes Organ legt der Stiftungsrat die normativen und strategischen Rahmenbedingungen fest. Er übt die Aufsicht über die stiftungskonforme Betriebsführung aus.

Die Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte werden von den Trägergemeinden gewählt.

Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung nach den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen.